Angehörigenarbeit; Beantragung einer Förderung
Fachstellen für pflegende Angehörige sollen verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken. Die Träger von Fachstellen für pflegende Angehörige können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Beschreibung
Zweck
Die Fachstellen für pflegende Angehörige sind Anlaufstellen für pflegende Angehörige. Durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen von älteren pflegebedürftigen Menschen sollen die Fachstellen für pflegende Angehörige verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken.
Gegenstand
Durch die Förderung soll eine flächendeckende Angehörigenarbeit durch Fachstellen für pflegende Angehörige sichergestellt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Fachstellen für pflegende Angehörige.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten der Fachkraft.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Fachstelle Beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale 17.000,00 Euro.Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
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Kommunale Befürwortung für die Fachstelle
(Nachweis gemäß Ziffer I 2 Nr. 2.5.2.2 (RL)
- Satzung und Vereinsregisterauszug
Formulare
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Formular, bayernweit:
Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" sowie für die Förderung von "niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten" und von "Angehörigengruppen" [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Anlagen zum Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege"
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
(siehe unter "Formulare")
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege"
43b-G8300-2014/195-5; AllMBl. 2015 S. 56; 2175.5-G
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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"Bayerisches Netzwerk Pflege" - Förderung der Familienpflege und der Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
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Angehörigenarbeit und niedrigschwellige Betreuungsangebote
Informationen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Stand: 31.05.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.