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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Barbing

Gemeinde Barbing

Hausanschrift

Kirchstr. 1
93092 Barbing

Postanschrift

Kirchstr. 1

93092 Barbing

Telefon

+49 9401 9229-0

Webseite

www.barbing.de

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales