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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Altenkunstadt - Finanzverwaltung / Steuern und Mieten

Gemeinde Altenkunstadt

Hausanschrift

Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt

Postanschrift

Marktplatz 2

96264 Altenkunstadt

Telefon

+49 9572 387-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales