Logo Bayernportal

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Für Sie zuständig

Gemeinde Theilheim

Hausanschrift

Kilian-Wallrapp-Str. 1
97288 Theilheim

Postanschrift

Kilian-Wallrapp-Str. 1

97288 Theilheim

Webseite

www.theilheim.de

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr