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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

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Urlasstr. 22
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

Postfach 100244

91205 Lauf a.d.Pegnitz

E-Mail

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Telefon

+49 9123 184-0

Webseite

www.lauf.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales