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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Berg

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. 09293/9430.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
95180 Berg

Postanschrift

Kirchplatz 2
95180 Berg