Logo Bayernportal

Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Stadt Ingolstadt

Amt für Sport und Freizeit

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Ludwigstraße 24
85049 Ingolstadt

Postanschrift

Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt