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Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
und
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13:30 Uhr - 15:00 UhrDie Liste mit allen Ansprechpartnern des Sachgebiets 43 finden Sie hier.