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Gewerbepark BWB 29
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83044 Bruckmühl
Gewerbepark BWB 13
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83052 Bruckmühl
Gewerbepark BWB 13
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83052 Bruckmühl
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.