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Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe

Sprossenerzeugende Betriebe sind zulassungspflichtig.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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