Logo Bayernportal

Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Stadt Langenzenn

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn