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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Pöcking

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
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Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03
82341 Pöcking