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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
94065 Waldkirchen
Postfach 1127
94061 Waldkirchen