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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Stadt Erlangen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.

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Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Postanschrift

Rathausplatz 1
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