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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Bürgerbüro hat zusätzlich wie folgt geöffnet:
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Derzeit ist für die Vorsprache an Montag, Mittwoch und Freitag eine Terminvereinbarung notwendig. Am Dienstag und Donnerstag wird kein Termin benötigt. (Stand: 04/2024)

Hausanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg

Postanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg