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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Güntersleben

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Würzburger Str. 17
97261 Güntersleben

Postanschrift

Würzburger Str. 17
97261 Güntersleben