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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Stadt Baiersdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Waaggasse 2
91083 Baiersdorf

Postanschrift

Postfach 26
91081 Baiersdorf