Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei in Bayern niedergelassenen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten ist für die Bauvorlageberechtigung nötig, dass diese in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind.
Auswärtige Dienstleister sind in ein Dienstleisterverzeichnis einzutragen und ohne Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten unter folgenden Voraussetzungen bauvorlageberechtigt:
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis.
Bescheinigung nach Alternative 2: 295 EUR
keine
Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.