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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Gemeinde Möttingen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Dorfplatz 12
86753 Möttingen

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Dorfplatz 12
86753 Möttingen