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Vollzeitpflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt ei­ne sogenannte Pflegeerlaubnis.

Landratsamt Nürnberger Land

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

Hausanschrift

Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz