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Nachsuchengespann; Beantragung der Genehmigung für die Weiterführung einer Nachsuche in Bayern

Sie müssen die Genehmigung der Weiterführung einer in einem anderen Bundesland begonnenen Nachsuche nach Bayern bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 11 – Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

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