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Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet III-3b Abwasserbetrieb

Öffnungszeiten

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Allgemein

keine öffentlichen Öffnungszeiten

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Im Lindes 11
97688 Bad Kissingen

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Postfach 2260
97688 Bad Kissingen