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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Feuchtwangen

Amt 4 - Kulturbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 12 57
91552 Feuchtwangen