Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth