Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Hausanschrift

Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.

Postanschrift

Oberer Marktplatz 1

91275 Auerbach i.d.OPf.

Telefon

+49 9643 20-0

Webseite

www.auerbach.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales