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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
16:00 Uhr - 18:00 UhrWir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos
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