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Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.
Traunsteiner Str. 1a
84503 Altötting
Postfach 1365
84497 Altötting