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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Stadt Kaufbeuren

105c Zulassungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do 16:00 – 19:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung

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Am Graben 3
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Postfach 1752
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