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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Markt Stammbach

Märkte, Fremdenverkehr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach

Postanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach