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Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift

Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt - SG 52 - Verkehrswesen

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Lenting

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Gundekarstraße 3

Landratsamt Eichstätt

Hausanschrift

Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt

Postanschrift

Gundekarstraße 3

85072 Eichstätt

Telefon

+49 8421 70-0

Zulassungsstelle Beilngries

Leistungsdetails

Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.

 

Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

und

  • und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

 

Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.

Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.

Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:

  • Familienname
  • ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
  • Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.

keine

Stand: 21.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration