Abschleppfahrzeug; Zulassung zum Straßenverkehr
Abschleppfahrzeuge werden zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen.
Beschreibung
Die Zulassung des Abschleppfahrzeugs ist erforderlich. Sie erfolgt über die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Diese erstellt die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher Kfz-Schein und -Brief), teilt ein Kennzeichen zu und siegelt die Kennzeichenschilder mit Plaketten.
Je nach Fahrzeug sind u.U. weitere Genehmigungen erforderlich (Ausnahmegenehmigungen von den Bauvorschriften der StVZO siehe unter "Verwandte Themen"). Sie werden im Zuge der Zulassung von der Zulassungsbehörde oder vor Zulassung von der örtlich zuständigen Bezirksregierung erteilt. Die Klärung der Zuständigkeit kann über die Zulassungsbehörde erfolgen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen bzw. dem Internettauftritt der Behörde zu entnehmen.
Fristen
Im Regelfall keine.
Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen.
Kosten
Für einen einfachen Zulassungsvorgang (ohne Erteilung von Ausnahmegenehmigungen) ist mit Kosten von ca. 50 bis 100 € zu rechnen.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage
Verwandte Themen
Stand: 01.08.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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