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Grund- und Mittelschulen; Informationen über Deutschfördermaßnahmen

Hauptziele der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sind die Integration in das Schulleben und die weitere Steigerung des Bildungserfolges. Dabei spielt die deutsche Sprache als Schlüssel zur Teilhabe an der Gesellschaft eine zentrale Rolle.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Ein Schwerpunkt der Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund liegt zweifellos im Bildungsbereich. Dort bestehen die unmittelbarsten Einwirkungsmöglichkeiten der Landespolitik. Entsprechend dem Föderalismusprinzip gilt es dabei in den Bundesländern Bildungsangebote zur Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund einzurichten. Der Freistaat Bayern hat dabei Schwerpunkte gesetzt: Hauptziel der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund  in den bayerischen Schulen ist der schnelle und gründliche Erwerb der deutschen Sprache und damit die möglichst reibungslose Integration in Schule, Ausbildung und den Arbeitsmarkt, mithin in die Gesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf einer möglichst frühzeitigen und intensiven Sprachförderung verbunden mit einer eingehenden Beschäftigung mit unseren Werten und unserer Rechtsordnung. Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfängerinnen und Schulanfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein großes Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg. Die Deutschfördermaßnahmen wirken dem gezielt entgegen. Sie beginnen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bereits vor der Einschulung in der Kindertageseinrichtung. In den letzten eineinhalb Jahren vor der Einschulung können Kinder mit Migrationshintergrund, die sprachliche Defizite aufweisen, welche nicht auf einer Sprachstörung beruhen, den Vorkurs Deutsch mit einem Umfang von 240 Stunden besuchen. Vorkurse Deutsch 240 werden zu gleichen Teilen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften bzw. weiterem schulischen Personal der Grundschule bzw. weiterem schulischen Personal erteilt, um den Kindern bei Schuleintritt eine Teilnahme am regulären Unterricht ohne Sprachbarrieren und somit letztlich einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglich.

In der Grund- und Mittelschule erfolgt eine Sprachförderung in Deutschklassen als Vorbereitung auf den Besuch der Regelklassen. Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen erhalten im Rahmen von DeutschPLUS-Maßnahmen zusätzliche individuelle Unterstützung beim Spracherwerb. DeutschPLUS kann je nach vorhandenen Deutschkenntnissen der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler als DeutschPLUS-Kurs, als DeutschPLUS-Differenzierung sowie durch weitere Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise sprachsensibler Unterricht, organisiert sein.

Darüber hinaus schafft der Fachlehrplan für das Fach Deutsch als Zweitsprache den erforderlichen Rahmen für eine zielführende Deutschförderung.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 besteht mit der Einrichtung von Brückenklassen zudem ein Angebot der Deutschförderung, welches sich v.a. an ukrainische Schülerinnen und Schüler richtet. Das Angebot soll auch im Schuljahr 2023/2024 fortgesetzt werden.

Deutschfördermaßnahmen an anderen Schulen

Realschulen:

Es besteht an allen staatlichen Realschulen das Angebot zum Ergänzungs- und Förderunterricht im Fach Deutsch. Ferner bietet das Projekt SPRINT (Sprachförderung intensiv) parallel zum regulären Unterricht eine intensive Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen, wobei sie aber zunächst fast ausschließlich eine besondere Förderung in Deutsch erhalten, um die bildungs- und fachsprachlichen Fähigkeiten auszubauen, zu fördern und zu unterstützen. Sukzessive werden diese Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht integriert. Zur grundsätzlichen, bayernweiten Koordinierung und Konzipierung von Sprachfördermaßnahmen für realschulgeeignete jugendliche Asylbewerber bzw. für Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wurde an der MB-Dienststelle Mittelfranken ein Kompetenzzentrum eingerichtet.

Gymnasien:

Im Projekt InGym (Integration Gymnasium) werden aus dem Ausland zugewanderte Schülerinnen und Schüler in eigenen Kursen ein halbes Schuljahr lang auf den Besuch des Regelunterrichts vorbereitet. Dabei erfolgt eine intensive Förderung in der deutschen Sprache und Unterricht in verschiedenen Fächern. Die Sammelkurse selbst sind derzeit bedarfsgerecht an fünfStandorten eingerichtet: in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Ebenfalls der Integration von Seiteneinsteigern dient das Förderprogramm ReG_In_flex (regionale flexible Integration am Gymnasium), das als flexible Form der Sprachförderung die Aufnahme von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an staatlichen Gymnasien – vor allem im ländlichen Raum – sowie Übertritte aus Deutschklassen unterstützt.
Das Projekt Sprachbegleitung adressiert alle Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte, die schon längere Zeit mit ihren Familien in Deutschland leben und Deutsch als Alltagssprache beherrschen. Das Förderprogramm wird zusätzlich zum regulären Unterricht in eigens eingerichteten Kursen angeboten und unterstützt den Erwerb der Fach- und Bildungssprache.
Das Pilotprojekt Sprachlich fit fürs Abitur unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte der Oberstufe im Rahmen eines zusätzlichen zweistündigen Kurses dabei, ihre Lese- und Schreibkompetenz auf hohem Niveau mit Blick auf das Abitur auszubauen.

Wirtschaftsschulen:

Jugendlichen, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, werden im Rahmen von Integrationsvorklassen an Wirtschaftsschulen (IVK-WS) die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt. Die Förderung der Sprachkompetenz ist Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern. Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist es, geeigneten und interessierten Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, bei entsprechendem Leistungspotential und schulischer Entwicklung, in die reguläre Eingangsklasse der zweistufigen Wirtschaftsschule einzutreten.

Berufliche Oberschulen:

In die Integrationsvorklasse an Beruflichen Oberschulen werden Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit beruflicher Vorbildung und/oder einem mittleren Schulabschluss aufgenommen. Hier wird durch die Vermittlung der erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse auf den Besuch einer regulären Vorklasse oder auf den Besuch der Eingangsklasse der Fachoberschule bzw. Berufsoberschule vorbereitet.

Berufsschulen:

Im Modell der Berufsintegration an Berufsschulen erwerben berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer i. d. R. zweijährigen Berufsvorbereitungsphase (ggf. mit vorgeschaltetem Besuch einer sogenannten Deutschklasse an Berufsschulen) neben den Kenntnissen in der deutschen Sprache auch grundlegende Kompetenzen, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-) Ausbildung sowie die Integration in die Gesellschaft erforderlich sind. Hierzu gehören besonders Demokratie- und Wertebildung.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bei erfolgreichem Besuch der Berufsintegrationsklasse die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule erwerben. Das Modell der Berufsintegration sieht ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept vor und steht berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund offen (Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen. Eine möglichst schnelle Integration der Schülerinnen und Schüler in eine duale oder schulische Ausbildung wird durch nachgeschaltete Fördermaßnahmen in den Fachklassen unterstützt (Berufssprache Deutsch, Berufssprachliche Förderung, Kombimodell 1+X zur Streckung des 1. Ausbildungsjahres auf zwei Jahre und zusätzliche Sprachförderung).

Daneben kommt für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund auch eine Teilnahme am Schulversuch „Einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe“ infrage. In der einjährigen Maßnahme an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe bzw. Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe werden die erwünschte Sprachkompetenz sowie Allgemeinwissen und einschlägiges Fachwissen vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, im Anschluss an die einjährige Maßnahme eine einjährige Pflegefachhelferausbildung zu absolvieren bzw. ein Jahr im Bereich der Behindertenhilfe tätig zu sein und anschließend eine einjährige Heilerziehungspflegehilfeausbildung zu absolvieren.

Insbesondere für die Zielgruppe der jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte bieten o. g. Unterstützungsangebote sowie die weiteren Unterstützungsangebote mit zusätzlicher berufssprachlicher und schulischer Förderung gute Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss in einer dualen oder schulischen Berufsausbildung.

Stand: 16.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus