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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 28
94551 Lalling

Postanschrift

Hauptstr. 28
94551 Lalling