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Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen.

Landratsamt Nürnberger Land

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
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7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

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Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz