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Kommunale Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht

Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für bestimmte Aufgaben der Stiftungsaufsicht zuständig, wenn die Stiftung von der Kommune verwaltet wird.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

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