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Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Langerringen

Hausanschrift

Hauptstr. 16
86853 Langerringen

Postanschrift

Postfach 1132

86851 Langerringen

Telefon

+49 8232 9603-0

Leistungsdetails

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Stand: 13.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration