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Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen

Änderungen in der Struktur des Zweckverbands und dessen Verbandssatzung müssen bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden oder bedürfen deren Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten

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