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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Landratsamt Günzburg

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

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