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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Wasserlosen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchstraße 1
97535 Wasserlosen

Postanschrift

Kirchstraße 1
97535 Wasserlosen