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Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.

Landratsamt Hof

Fachbereich 302 Jugend, Familie und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
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