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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Stadt Pfarrkirchen

Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwoch Nachmittag geschlossen

Hausanschrift

Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen