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Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels

Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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