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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schafberg 2
96242 Sonnefeld
Postfach 1169
96238 Sonnefeld