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Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

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82317 Starnberg