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Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde eines Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass sie legalisiert werden muss. Sie muss dafür ggf. zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Landgericht Augsburg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr

Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg

Hausanschrift

Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

Postanschrift

86142 Augsburg