Familienpflege; Beantragung einer Förderung
Die Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu stützen, ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Die Träger von Familienpflegestationen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Description
Zweck
Die Familienpflege ist ein wichtiger Baustein zur Stützung und Stabilisierung der Familie in Krisensituationen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Familienpflegerin bzw. der qualifizierte Familienpfleger übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.
Gegenstand
Zweck der Förderung ist es, durch staatliche Zuwendungen die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Familienpflegerinnen bzw. qualifizierten Familienpflegern auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten der Fachkraft.
Art und Höhe
Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale bis zu einschließlich 7.800,00 Euro.
Prerequisites
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als Dorfhelferin bzw. Dorfhelfer abgeschlossen haben oder die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung abgeschlossen haben.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Special notes
Deadlines
Required documents
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung gestellt
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege"
Remedy
Widerspruch und/oder verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
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Familienpflege
Informationen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
-
"Bayerisches Netzwerk Pflege" - Förderung der Familienpflege und der Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
-
Familienland Bayern
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Status: 14.08.2019
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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