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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Neuried

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Das Rathaus ist wegen der hohen Inzidenzwerte für den Parteiverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Hausanschrift

Hainbuchenring 9-11
82061 Neuried

Postanschrift

Hainbuchenring 9-11
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