Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale

Für Sie zuständig

Stadtwerke

Hausanschrift

Goethestr. 17/19
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Goethestr. 17/19

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon

+49 9771 6220-0

Leistungsdetails

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales