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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Schule und Kultur

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster

Postanschrift

Postfach 1027
94090 Rotthalmünster