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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Hausanschrift

Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.

Postanschrift

Oberer Marktplatz 1

91275 Auerbach i.d.OPf.

Telefon

+49 9643 20-0

Webseite

www.auerbach.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales